Ansteckende Krankheiten

Ansteckende Krankheiten

Wenn ein Kind an einer ansteckenden Krankheit wie z.B. Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Röteln/Ringelröteln oder Windpocken erkrankt ist oder der Verdacht einer Erkrankung besteht, darf es so lange nicht am Unterricht teilnehmen, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit nicht mehr zu befürchten ist. Gleiches gilt besonders für den Fall, dass ein Kind von Läusen befallen ist. Ein Kind, das an ansteckendem Durchfall (Salmonellen) erkrankt ist, darf „nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der ... verfügten Schutzmaßnahmen“ am Unterricht teilnehmen. In jedem Fall müssen Sie eine ansteckende Krankheit der Schule melden.

Zuletzt aktualisiert am 17.11.2021 von Astrid Lindgren Schule.

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